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Salfer Elektronik
Herrenwörth Str. 1
86633 Neuburg, Donau
Tel. 08431-8602

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HEINRICH SALFER Radio-Fersehen
INH.UWE SALFER
HERRENWÖRTHER STR. 1
86633 Neuburg

Handelsregister: A. 2.149
Kammer: Industrie-u. Handelskammer München und Oberbayern
Berufsbezeichnung: Informationselektronik
USt-IdNr.: DE 192880413
Redaktionell Verantwortlicher: Salfer Uwe

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Uwe Salfer
Herrenwörthstr.1
86633 Neuburg/Do.
Telefon: 0 8431-8602 Telefax: 0 8431-7000 E-Mail: service(at)salfer-elektronik.de
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB der Firma Salfer Inh. Uwe Salfer

Für umseitigen Auftrag gelten zwischen der Firma Salfer (Unternehmer) und dem Kunden nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart:
1. Auftragserteilung und Auftragsauslegung
Bei der Auftragserteilung soll der Unternehmer den Kunden über Fehler bzw. deren Auswirkungen befragen und dieser entsprechend Auskunft geben. Soweit dies nach den Angaben und den technischen Gegebenheiten möglich ist, wird dem Kunden bei Auftragsannahme der vermutliche Reparaturpreis genannt, anderenfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Der Unternehmer kann bei Auftragsannahme, je nach Reparaturgegenstand, eine Kostenfreigabe fordern. Der Kunde sollte dies vor dem Paketversand des defekten Gerätes mit dem Unternehmer abstimmen.
Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen.
2. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge
Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Sie wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn dieser den Auftrag während der Durchführung zurückzieht. Dieser Betrag ist maximal 45,--
3. Kostenermittlung
Kostenermittlungen für Reparaturen sind kostenlos und werden dem Kunden mündlich /telefonisch mitgeteilt. Auf Wunsch wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt, z.B. für Versicherungen, für den ein Pauschalbetrag von 55,-- in Rechnung gestellt wird. Wird die Reparatur dann auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist. Zur Erstellung einer Kostenermittlung sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden. Die Kosten für eine schriftliche Kostenermittlung werden bei Reparaturauftragserteilung in Anrechnung gebracht.
4. Gewährleistung von Reparaturen und Haftung
4.1 Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt 12 Monate. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Reparaturgegenstand zum Gewerbebetrieb des Kunden, so beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die durchgeführte Reparatur und das dabei eingebaute Material. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem mündlich oder schriftlich bekannt gegebenen Abholtermin, unabhängig vom tatsächlichen Abholzeitpunkt.
4.2 Der Kunde hat dem Unternehmer die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Reparatur zu gewähren. Insbesondere hat der Kunde aber dafür Sorge zu tragen, das der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
4.3 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne vorherige Zustimmung des Unternehmers von Dritten Änderungen (gleich welcher Art) an den Leistungen vorgenommen wurden. 4.4 Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, das der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der Unternehmer wird dies dem Kunden umgehend mitteilen. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er eine Fortführung der Arbeiten wünscht.
4.5 Zeigt der Kunden offensichtliche Mängel der Leistungen des Unternehmers nicht unverzüglich an, so hat er es selbst zu vertreten, wenn bei der Beseitigung des nicht oder nicht vollständig beseitigten Mangels höhere Kosten entstehen, als ursprünglich vorgesehen.
4.6 Der Unternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall einer Beschädigung ist der Unternehmer verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten wiederherzustellen. Ist dieses unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Gewährleistungsfrist von 12 bzw. 6 Monaten gilt auch für eventuelle Ansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. Der Unternehmer übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste die bei der Durchführung einer Kostenermittlung oder Reparatur an einem Computer/Notebook entstehen. Der Unternehmer geht grundsätzlich von der vorherigen Datensicherung seitens des Kunden aus.
5. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers
5.1 Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.2 Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, kann vom Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt eine Abholung nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus der vorherigen Reparatur oder Kostenermittlung bleibt auch nach der Entsorgung des Reparaturgegenstandes bestehen. Entsorgungskosten sind jetzt noch hinzuzurechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile u. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Unternehmer das Eigentum an diesen Gegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Unternehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Unternehmer vom Kunden den Reparaturgegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Unternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Entsprechende Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Sämtliche Preise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Daneben anfallende Kosten, zum Beispiel für Versicherung und Fracht, werden getrennt berechnet. Entsprechendes gilt auch für An- und Abfahrtswege.
7.2 Reparaturrechnungen sind in Bar bei Abholung zu zahlen. Bei Paketversand erfolgt die Zahlung durch Vorkasse /Überweisung. Andere Zahlungsmodalitäten kommen nur ausnahmsweise und nur bei besonderer Vereinbarung in Betracht.
8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
8.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages selbst davon nicht berührt.
8.2 Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
8.3 Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform
8.4 Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt hiermit die Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuburg/Donau als vereinbart.
INH.UWE SALFER
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86633 Neuburg
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